KIRCHGEMEINDE

Versammlungen

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Landeskirche Uri. Ihr gehören alle Stimmberechtigten an. Jeweils im Frühling und im Herbst findet eine öffentliche Kirchgemeindeversammlung statt. Die Kirchgemeindeversammlung ist zuständig,

  1. das Organisationsstatut, die Kirchenordnung und weitere Erlasse zu beschliessen,
  2. den Voranschlag und die Rechnung zu genehmigen,
  3. den Steuerfuss festzulegen,
  4. neue Ausgaben zu beschliessen, soweit sie die Befugnisse des Kirchenrats übersteigen,
  5. den Präsident/die Präsidentin und die weiteren Mitglieder des Kirchenrats zu wählen,
  6. die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission zu wählen.

Foto: iStock (Michael Jay)

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